Die Ansteckende Blutarmut der Lachse wird durch Viren verursacht und befällt viele Lachsarten. Es handelt sich daher um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Die Übertragung erfolgt in erster Linie durch den Kontakt mit infizierten Tieren.
Daneben können die Viren über den Kot erkrankter Tiere übertragen werden. Eine weitere Übertragungsmöglichkeit ist der Biss von Fischläusen.
Die Diagnosestellung aufgrund des Erscheinungsbilds möglich. Allerdings können die typischen Veränderungen nur an den inneren Organen nachgewiesen werden, so dass ein Nachweis des Erregers notwendig wird. Eine Therapie oder Vorbeugung ist bei der Erkrankung nicht möglich. Der Gesetzgeber schreibt bei einem Befall die Tötung der Tiere vor.
